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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Einbeziehung

Diese Bedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen der hepasoft oHG an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, soweit sie bei Vertragsschluss vereinbart werden. Unser Vertragsangebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden.

Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen haben Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihre Geltung vereinbart wird. Der Besuch dieser Website oder eine unverbindliche Kontaktaufnahme bewirken weder einen Vertragsschluss noch eine Zustimmung zu diesen Bedingungen.

2. Auftrag und Leistungsumfang

Leistungsumfang, Vergütung und Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Eine Anfrage allein ist noch kein Auftrag. Ein Vertrag kommt durch die entsprechenden übereinstimmenden Erklärungen der Vertragspartner zustande.

Aufträge und Leistungsabsprachen sollen zur Dokumentation in Textform, beispielsweise per E-Mail, festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen und gesetzlich vorgeschriebene Formen bleiben unberührt. Technische Änderungen dürfen die vereinbarte Beschaffenheit oder den vereinbarten Leistungsumfang nicht einseitig verändern.

3. Lieferung und Mitwirkung

Lieferweg und erforderliche Mitwirkung werden für die jeweilige Leistung vereinbart. Versandkosten und Termine richten sich nach der getroffenen Vereinbarung. Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Sichtbare Transportschäden sollen möglichst beim Empfang dokumentiert und hepasoft zeitnah mitgeteilt werden. Hierdurch werden gesetzliche Mängelrechte nicht ausgeschlossen. Die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB gilt ausschließlich, soweit das konkrete Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist.

4. Zahlung

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.

5. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des dafür geschuldeten Entgelts Eigentum der hepasoft oHG. Software-Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Lizenzvereinbarung; ein Eigentumsvorbehalt an Waren begründet keine Rechte an fremder Software.

6. Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte entsprechend der jeweiligen Vertragsart. Maßgeblich ist die vereinbarte Beschaffenheit und Leistung; eine pauschale Beschränkung auf physische Datenträger findet nicht statt. hepasoft wird eine nachvollziehbare Beschreibung des festgestellten Mangels zur Bearbeitung benötigen.

Diese Bedingungen verkürzen weder die gesetzlichen Verjährungsfristen noch enthalten sie eine allgemeine Ausschlussfrist für Beanstandungen von Leistungen oder Rechnungen. Die unter Ziffer 3 genannte gesetzliche Rügepflicht bleibt in ihrem tatsächlichen Anwendungsbereich unberührt.

7. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Bedingungen enthalten keine Haftungsobergrenze und keinen pauschalen Ausschluss von Folgeschäden. Dies gilt insbesondere für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für zwingende Ansprüche aus dem Produkthaftungsrecht und übernommene Garantien.

8. Software und Nutzungsrechte

hepasoft bietet eigene Lösungen und Software anderer Rechteinhaber an. Insbesondere werden keine eigenen Rechte an sämtlicher vertriebener Software oder an enventa Trade ERP behauptet. Umfang und Art der eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus der für das konkrete Produkt vereinbarten Lizenz. Bedingungen fremder Hersteller gelten nur, soweit sie wirksam in die betreffende Vereinbarung einbezogen werden; diese AGB ändern sie nicht.

Gesetzlich erlaubte Handlungen bleiben unberührt. Dies betrifft insbesondere eine für die künftige Benutzung erforderliche Sicherungskopie, das gesetzlich erlaubte Beobachten, Untersuchen oder Testen eines Programms und die Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität unter den Voraussetzungen der §§ 69d, 69e und 69g UrhG. Diese Bedingungen begründen weder eine allgemeine Ein-Rechner-Lizenz noch eine ausschließliche Lizenz.

9. Weitervertrieb

Diese Bedingungen erteilen keine pauschale Händler- oder Unterlizenzberechtigung. Ein vereinbarter Weitervertrieb richtet sich nach dem konkreten Händlervertrag und den einschlägigen Rechten und Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.

10. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Websitebesuchen und Kontaktaufnahme finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Diese Bedingungen ersetzen weder Datenschutzinformationen für weitere Vertragsverarbeitungen noch eine gesondert erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtszuständigkeit richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit keine wirksame gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Die bloße Unternehmereigenschaft wird nicht mit der Kaufmannseigenschaft gleichgesetzt. Diese Bedingungen begründen keinen pauschalen Gerichtsstand für sämtliche Unternehmer oder internationale Verträge und keine zusätzliche Rechtswahl.

Stand: 14. Oktober 2026